Wenn es um die sogenannte In-vitro-Befruchtung geht, dann orientieren sich die privaten Krankenversicherungen gerne an den gesetzlichen Kassen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich bei maximal drei Behandlungen mit bis zu 50 % an den Kosten, aber nur dann, wenn es sich um... Künstliche Befruchtung bei ledigen Paaren - die PKV muss zahlen